INHALT: GmbH & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. 1.1. 1.2. Allgemeines, Kundenformulare, Daten, Pläne Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen von Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen sind wir berechtigt, Daten zu speichern und zu verarbeiten. Pläne, Zeichnungen, technische Beratungsleistungen sind unverbindlich, wenn sie nicht zu einem Liefervertrag gehören. Wir behalten uns das Urheberrecht an Plänen, Zeichnungen etc. vor. Die Weitergabe an Dritte ist ggf. schadenersatzpflichtig. Angebote, Bestellung, Prüfungspflicht der Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend. Wir sind aus organisatorischen Gründen nicht verpflichtet, den Bestellungen beigefügte Formulare auszufüllen, zu beachten oder aber als Lieferscheine zu verwenden. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung. Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein Widerspruch eingegangen ist. Gleiches gilt für die in der Bestellannahme (Auftragsbestätigung) enthaltene Lieferungs- und Rechnungsanschrift sowie die Anlieferungszeiten. Gleichlautende Mehrfachbestellungen sind branchenüblich. Es obliegt dem Kunden, versehentliche Doppelbestellungen zu vermeiden. Allgemeine Leistungsbedingungen und Preise Geringfügige Abweichungen der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne sind auch bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen zulässig, soweit der Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden. Farb-, Maß- und Ausführungsveränderungen, die der Verbesserung dienen, behalten wir uns vor. Gleichlautende Farb-Nummern zu unterschiedlichen Artikel-Gruppen gewährleisten keine absolute Farbgleichheit. Teillieferungen und Lieferung ab Werk bleiben vorbehalten. Preise verstehen sich immer zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise für Stahl-Regale sowie Einrichtungsgegenstände, die einen Zusammenbau erfordern, verstehen sich unmontiert. Wir sind gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Rahmen billigen Ermessens berechtigt, die jeweils zum Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. Nachberechnungen vorzunehmen, wenn unsere Lieferanten rückwirkend höhere Preise in Rechnung stellen oder wir durch höhere Gewalt hierzu gezwungen sind (Rohstoffverknappung). Bei den übrigen Kunden gilt dies nur, wenn die Lieferung frühestens vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll bzw. durch das Verschulden erfolgt oder wenn es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt. 5.2. 4. 4.1. RBB-Frachtkosten-Ersparnis, Lieferung und Lieferfrist RBB-Frachtkosten-Ersparnis Wir liefern frachtfrei, innerhalb der BRD nach unserer Wahl. Entsprechend gekennzeichnete Einrichtungen liefern wir frei Verwendungsstelle einschließlich Abladen und Vertragen. Für alle Inseln erfolgt Lieferung frei Festland -Bahnhof oder -Station. Bestellungen unter 100, + MwSt. werden mit einer anteiligen Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 5, + MwSt. berechnet. Die Lieferung ,,frei Verwendungsstelle" schulden wir nur, wenn der Transport vor Ort mit üblichen Transportmitteln (Sackkarre, Möbelroller) möglich ist und die Zuwegung zum Lieferort der Größe der Möbelstücke entspricht. Andernfalls schulden wir nur die Lieferung bis zum Hindernis; der Transport mit schweren Lastmitteln obliegt dem Kunden. Dem Kunden obliegt es, Lkw-Anfahrt und -Entladung zu gewährleisten. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klar-stellung sämtlicher Ausführungseinzelheiten und Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen durch den Kunden. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird eine Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Dies gilt insbesondere auch für die nicht rechtzeitige oder richtige Belieferung durch unsere eigenen Lieferanten. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Verzug tritt bei Fälligkeit sowie mit dem Ende der Zahlungsfrist ein. Die Zahlungsfrist beginnt mit unserem Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10, zzgl. Verzugszinsen von 5% über dem Basissatz. Wir sind auch bei Zielverkäufen zur sofortigen Fälligstellung berechtigt, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind. Bei Neukunden (Bestellern) behalten wir uns vor, Vorauskasse, auf die wir Skonto gewähren, zu verlangen. Dieses gilt auch für die Besteller, die bei uns unter Überschreitung des Zahlungszieles gezahlt haben. Montagerechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Unsere Mitarbeiter insbesondere Transportpersonen haben grundsätzlich keine Inkassovollmacht, es sei denn, sie legen eine schriftliche Inkassovollmacht vor oder wir erklären dem Kunden gegenüber, dass bestimmte Mitarbeiter zum Inkasso berechtigt sind. Diskont- und Einzugsspesen hat der Kunde zu tragen. Dies gilt nicht für Rücklastschriftkosten. Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder aber öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In jedem Fall sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, wenn 6. 6.1. Stand 1. März 2013 sie aus einem anderen Rechtsverhältnis als dem jeweiligen konkreten Vertrag herrühren. Verzug Wenn wir in Lieferverzug sind, kann der Kunde einen von ihm nachgewiesenen Schaden in Höhe von höchstens 5 % des Lieferwertes geltend machen. Diese Beschränkung gilt nicht, falls wir insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder aber die Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eingetreten sind. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können wir die Kosten der An- und Rücklieferung sowie den Verwaltungsaufwand entsprechend den Regelungen zur freiwilligen Retour (§ 7) geltend machen, soweit wir nicht darüber hinausgehenden Schaden geltend machen. Im Fall des Annahmeverzuges geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über. Retour und Reklamationen ohne Rechtsgrund Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Kunden ohne Rücktritts-, Widerrufsbzw. Rückgaberecht zurückgesandte Ware, welche sich im einwandfreien und fabrikneuen Zustand befindet, unter Erteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich der von uns aufgewandten Kosten der An- und Rücklieferung sowie abzüglich 20 %, mindestens aber 20,, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verwaltungs- aufwand zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt oder befindet sie sich nicht mehr in einem fabrikneuen Zustand, so wird bei der Gutschrift zusätzlich die Wertminderung in Abzug gebracht. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn RBB einen höheren oder der Kunde einen geringeren Aufwand nachweist. Entsprechendes gilt für Vertragsaufhebungen (einvernehmliche Stornierung). Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der endgültigen Einlösung bzw. Wertstellung sämtlicher Wechsel und Schecks und der Unwiderruflichkeit von Lastschriften. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat für den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen. Die Be- oder Verarbeitung der Ware durch Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den neuen Sachen das Miteigentum im Verhältnis des Werts der von uns gelieferten Ware zu dem der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Das gleich gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Die Kosten der Verwahrung der neu entstandenen Sache trägt der Kunde. Auf das Miteigentum finden die nachstehenden Vorschriften für Vorbehaltsware entsprechend Anwendung. 1.3. 1.4. 4.2. 6.2. 6.3. 4.3. 2. 2.1. 4.4. 7. 7.1. 4.5. 2.2. 2.3. 5. 5.1. 2.4. 7.2. 8. 8.1. 3. 3.1. 5.3. 3.2. 8.2. 5.4. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 8.3. 5.5. 8.4. 5.6. 5.7. 596