INHALT: Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. 8.6. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung und Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte oder Verbringung zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall darf der Kunde mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist verpflichtet, Zielverkäufe nur unter Eigentumsvorbehalt auszuführen. 8.7. Der Kunde ist zur Einziehung der uns nach Ziff. 8.5. und 8.6. abgetretenen Forderungen nur solange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Namen seiner Abnehmer mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind zur Offenlegung der Abtretung berechtigt. 8.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungsbzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. 8.9. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes: a) Bei Verbrauchern richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den gesetzlichen Rücktrittsregeln der §§ 449 Abs. 2, 346 ff. BGB. b) Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig, zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Unsere Kosten können wir nach den Vorschriften der Retouren pauschalieren. Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt. c) An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der uns entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein Überschuß wird an den Kunden ausgekehrt. 8.10. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir intervenieren können. Der Kunde tritt der etwaigen Schuld des Dritten wegen eines Kostenerstattungsanspruches aus einem Verfahren wegen § 771 ZPO bei. 8.11. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung um mehr als 20 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. 8.5. 9. 9.1. Exportbedingungen Der Mindestbestellwert je Bestellung beträgt 500,. Die deutsche Mehrwertsteuer wird nicht berechnet. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Auf Vorauszahlungen gewähren wir 3 % Skonto. Die Lieferung erfolgt ab Lager Bremen zuzüglich aller Transportkosten wie Porto, Luftpostgebühren, Fracht, Rollgeld, Versicherung und Verpackung. Andere Lieferkonditionen wie ,,frei deutsche Grenze" sind bei uns zu erfragen. Die Verzollung muß vom Empfänger vorgenommen werden. Transportbezogene Untersuchungs- und Rügepflichten 9.2. 9.3. 10. 10.1. Der Kunde hat bei der Anlieferung und Abnahme der Ware äußerlich erkennbare Schäden beim anliefernden Frachtführer/Fahrer sofort zu melden und den Umfang und Wert quittieren zu lassen, oder die Annahme zu verweigern. 10.2. Bei nicht erkennbaren Schäden hat die Meldung binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Nach Ablauf der genannten Frist müssen wir davon ausgehen, daß die Anlieferung ordnungsgemäß und einwandfrei erfolgt ist. Die Annahme von Rücksendungen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Endverbraucher ist. 10.3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Hinweisblatt ,,Im Falle eines Transportschadens .....", das jedem Lieferschein beiliegt, pflichtgemäß zu bearbeiten. 11. Gewährleistung 11.1. Der Mangel gilt als genehmigt, wenn er offenkundig ist und nicht binnen vier Werktagen schriftlich gerügt wird. § 477 HGB bleibt gegen Kaufleute unbenommen. 11.2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen. 11.3. Bei Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. 11.4. Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150 % übersteigen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 200 % übersteigen. 11.5. Die uns zur Nachbesserung auferlegbare Frist muss angemessen sein, jedenfalls aber 20 Tage betragen. Wir sind zur dreifachen Nachbesserung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 11.6. Bei mangelhafter Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. 11.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt oder ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt oder Schadenersatz statt Leistung verlangen, wobei geringfügige Vertragswidrigkeiten, insbesondere geringfügige Mängel, kein Rücktrittsrecht begründen. 11.8. Schadenersatz steht dem Kunden nur im gesetzlichen Umfang zu, wenn uns der Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit trifft oder der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen eingetreten ist. 11.9. Wiederverkäufern bleiben die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, der Schadenersatzanspruch bleibt jedoch beschränkt. 11.10. Die Gewährleistungsansprüche von Nichtverbrauchern gegen uns verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsverjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Die Gewährleistungsverjährungsfristverkürzungen gelten nicht, soweit neu hergestellte Sachen im Sinne von § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB betroffen sind oder uns der Vorwurf des Vorsatzes trifft. Die Rechte des Unternehmers aus § 479 BGB bleiben unbenommen. 11.11. Nimmt ein Kunde uns unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat. 12. Schadenersatz im Allgemeinen Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit die Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eingetreten sind. Soweit in den vorangegangenen Paragraphen besondere Regelungen getroffen wurden, gehen diese vor. 13. Gerichtsstand und Erfüllungsort 13.1. Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen. 13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zum Kunden ist Bremen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. 13.3. Auf unser gesamtes Rechtsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. ® Tel. Fax : 04 21 -48 60 50 : 04 21 -48 60 540 Briefpost-Adresse: RBB GmbH & Co. KG Postfach 45 01 45 D-28295 Bremen Hausadresse: RBB GmbH & Co. KG Heerenholz 12 14 D-28307 Bremen GmbH & Co. KG Rationelle Büro- und Betriebseinrichtungen E-Mail : info@rbb.de Internet : www.rbb.de 597